Das Gesetz
für die Übertragbarkeit und Verantwortlichkeit bei
Krankenversicherungen (HIPAA) von 1996 betrifft jede
Organisation, die medizinische und Gesundheitsdaten
übermittelt. HIPAA kodifiziert Standards für die
Übermittlung, Archivierung und Zugangsberechtigungen für
so genannte „geschützte Gesundheitsinformationen“. Die
elektronische Übermittlung dieser Informationen liegt im
besonderen Interesse der Leistungserbringer im
Gesundheitswesen, der Verrechnungsstellen und
Gesundheitspläne.
Regelungspolitische Aufgliederung
Das Gesetz
für die Übertragbarkeit und Verantwortlichkeit bei
Krankenversicherungen von 1996, das vor fast 8 Jahren
entworfen und kürzlich, 1999, verabschiedet wurde,
schafft die Grundlage für das Ziel der Regierung, das
Gesundheitswesen zu reformieren. HIPAA richtet sich an
verschiedene Bereiche: Definition von
Transaktionsstandards und Standardcodes
Die ersten beiden Bereiche dienen zur Vereinfachung
der verwaltungstechnischen Komponente der
Gesundheitspflege im Allgemeinen. Die beiden
letzteren Bereiche beziehen sich insbesondere auf
die Vertraulichkeit und Integrität von Daten, die
sich im Besitz von Organisationen im Bereich der
Gesundheitsfürsorge befinden. Je nach Größe der
Organisation definiert HIPAA eindeutige Zeitrahmen
in Bezug auf dessen Einhaltung, die zur Entscheidung
jeder der oben genannten Punkte erforderlich
sind.
HIPAA
gilt für jede in elektronischen Gesundheitsinformationen einbezogene Einheit
- einschließlich für sämtliche Gesundheitsdienste, Gesundheitsprojekte,
Arbeitgeber, öffentliche Gesundheitsbehörden, Lebensversicherer,
Verrechnungsstellen, Rechnungsbüros, Anbieter von Informationssystemen,
Dienstleistungsunternehmen, Universitäten und Einzelarztpraxen. Außerdem
gilt: „Die abgesicherte Zuverlässigkeit einer Einheit bei der Umsetzung der
Sicherheitsstandards weitet sich auf deren Belegschaftsmitglieder aus, egal
ob sie zu Hause oder vor Ort arbeiten.“ (45 CFR Abschnitte
160, 162, und 164 § 160.103) Daher sind die abgesicherten Einheiten
aufgefordert, die Sicherheit für alle externen, „zu Hause“ arbeitenden
Arbeitskräfte sowie Verwalter dritter Parteien (VDP) zu realisieren und zu
regeln. Diese Verordnung ist an sich nicht an ein Gewerbe gebunden, sondern
mehr an den Informationstyp - PHI.
IT Sicherheitskontrolle
Die betreffenden Informationseinheiten müssen:
-
sicherstellen, dass jegliche online
Ansammlungen persönlicher Gesundheitsinformationen
sicher und angemessen sind.
-
sicherstellen, dass
persönliche Gesundheitsinformationen gesichert und
angemessen von dritten Partnerfirmen aufbewahrt wird.
Schutz bieten gegen
alle voraussehbaren:
-
Bedrohungen oder
Risiken von Sicherheit und Integrität der
Informationen
-
nicht autorisierte
Benutzer oder Verlautbarungen von Informationen.
-
außerdem angemessene
Sicherheitsrahmenmaßnahmen für alle unter die HIPAA
Bedingungen fallenden Unternehmen ergreifen.
Vorteile:
-
Verringerung der
Verwaltungskosten;
-
Erhöhung der Effizienz und
Effektivität des staatlichen Gesundheitswesens;
-
Verminderung von Betrug und
Missbrauch;
-
Schutz des privaten Charakters
von Gesundheitsdaten;
-
Schutz der Patientenrechte;
-
Sicherstellung einer höheren
Qualität der Patientenbetreuung durch besseren Zugang zu
den klinischen Daten;
-
Gewährleistung einer besseren
Abrufbarkeit von Informationen für Entscheidungen;
-
Erhöhung der Sicherheit von
Internet-gestützten Technologien.
Unsere
weiteren Sicherheits-Standard Dienstleistungen: